Energiekonzepte Deutschland GmbH – kann der Vertrieb eigentlich haften?
Unsere Leser wissen, dass wir uns auch immer mit der Frage nach der Haftung des Vertriebs gegenüber dem Verbraucher beschäftigen. Und da fragen wir natürlich einen bekannten Vertriebsanwalt, ob grundsätzlich auch eine Haftung der Vermittler und Berater bei solchen Produkten wie die der Energiekonzepte Deutschland GmbH in Betracht kommt. Hier seine Antwort:
„Bei der Haftung des Vertriebs gegenüber Verbrauchern denkt man natürlich zunächst an die Vermittlung von Kapitalanlagen. Hier gibt es etablierte Rechtsprechung seit knapp dreißig Jahren. Bei dem Vertrieb einer möglichst unabhängigen Stromversorgung geht es darum auf den ersten Blick natürlich nicht.
Trotzdem sind einige Aspekte der etablierten Rechtsprechung zur Haftung des Vertriebs mit Kapitalanlagen auch hier von Bedeutung: Es wird von Verbrauchern Geld aufgewendet, möglicherweise wird dies finanziert und spielen steuerliche Fragen eine Rolle, die Anlage muss sich irgendwann amortisieren (andernfalls macht der Spar-Ansatz keinen Sinn), es gibt Betriebsrisiken und der Vertrieb verdient an seiner Tätigkeit – kurzum die Frage nach der Plausibilität des konkreten Angebots.
Und selbstverständlich kommt dabei auch eine Haftung des Vermittlers oder Beraters in Betracht, wenn er den jeweiligen Verbraucher oder Kunden vor Abschluss eines Vertrages über wesentliche Punkte nicht richtig aufklärt. Das wäre im Ergebnis nichts anderes als ein fehlerhafter Verkauf eines Autos oder eine schlechte Vermittlung einer Immobilie. Nur weil es sich nicht um klassische Kapitalanlagen handelt, ist eine Haftung nicht etwa ausgeschlossen. Es gelten dann aber ein paar Besonderheiten.“
Soviel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Daniel Blazek aus Bielefeld (BEMK Rechtsanwälte). Wir sind gespannt, wann der erste unzufriedene Kunde vielleicht seinen Berater verklagt und wie es ausgehen wird.