Eine Frage die wir demnächst dann möglicherweise vor dem Landgericht Leipzig beantwortet bekommen werden, denn ja wir wollen diese Antwort auch haben.
Es kann nicht sein, das amtliche Daten, von Mathias Hammer selber Hinterlegt, dazu führen, dass, wenn man diese einer Veröffentlichung unterzieht, ein Landgericht sich zum Handlanger von Mathias Hammer macht, und genau diese Veröffentlichung verbietet. Wohlgemerkt eine Veröffentlichung von Daten die man so in den Registerbekanntmachungen findet. Man findet diese aber auch in der „Autocomplete Funktion von Google“, wenn man eben nach jenem Mathias Hammer sucht.
Ist das der Wohnort von Mathias Hammer? den er da nicht veröffentlicht haben will? Nun, das wäre nachvollziehbar, denn da könnten ja möglicherweise verärgerte Kunden des Unternehmens Energiekonzepte Deutschland GmbH auftauchen udn ihrem Unmut dann Luft machen. Wenn dem aber so ist, dann stellt sich uns natürlich die Frage „warum gbt Mathias Hammer diesen Ort dann überhaupt an?“.
Geklärt haben wollen wir aber auch, wie ein deutsches Landgericht überhaupt solch ein Urteil fällen kann. Gibt es dort möglicherweise „Vitamin B in das Ggericht hinein“, dass ein solches Urteil überhaupt erst ermöglicht hat? Wir wissen es nicht, aber wir wollen das geklärt haben. Bisher waren wir der Meinung das Leipzig auch zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Justiz gehört. Wir haben in diesem Vorgang aber auch Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Sehr geehrter Herr Hammer, unsere Bitte an Sie, kümmern sie sich bitte mehr um den offensichtlichen Ärger den so mancher Kunde mit ihrem Unternehmen hat, da wäre diese Energie sinnvoller angelegt. Wenn Sie da nicht bald richtig „Durchgreifen“, dann geht die Reputation ihres Unternehmens so richtig in den Keller. Bekommen sie ihr Unternehmen endlich in den Griff, damit sich ihr Engagement beim Aufbau dieses Unternehmens dann irgendwann auch bezahlt macht.