Quellenschutz

Jeder der bei uns einen Kommentar postet genießt einen sogenannten Quellenschutz, den wir natürlich auch konsequent beachten und ausführen. Was Kommentare angeht, so sind wir immer dann verpflichtet, das sogenannte „notice and take down Verfahren“ einzuleiten, wenn sich ein Betroffener bei uns meldet und natürlich begründet, warum er mit einem bestimmten Kommentar nicht einverstanden ist.

Dann holen wir die Stellungnahme des Kommentarverfassers ein, entscheiden dann gemeinsam mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, ob der Kommentar gelöscht werden muss bzw. stehen bleiben kann. Ist der Kommentarverfasser über E-Mail nicht erreichbar, dann löschen wir aus rechtlichen Gründen den Kommentar sofort. Das passiert immerd ann, wenn man uns eine falsche Kontakt E-Mail beim Posten des Kommentars angibt. Also bitte ehrlich sein, nur dann haben wir hier eine ordentliche Qualität von Erfahrungsberichten. Wir wollen keine FAKE NEWS:

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